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Staatl. geprüfte/r Gymnastiklehrer/in
Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit Informationen des DGYMB, Von Cornelia M. Kopelsky, Erste Vorsitzende des DGYMB
Einleitung Die derzeitige Arbeitsmarktlage hat in den meisten Branchen nur wenige sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu bieten. Den meisten Berufseinsteiger/innen bleibt daher lediglich die Wahl, durch Minijobs oder als freie Mitarbeiterlinnen auf Honorarbasis Berufserfahrungen zu sammeln. Mit geringfügigen Beschäftigungen den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist allerdings kaum möglich und zwingt dazu, sich entweder für ein Arbeitnehmerverhältnis in einer ganz anderen Branche oder für die selbständige Ausübung des erlernten Berufes zu entscheiden. Die Überlegung, sich als Gymnastiklehrerin direkt nach dem Examen selbständig zu machen, beschäftigt vor allem dann die jungen Kolleginnen und Kollegen, wenn der erlernte Beruf zum Traumjob verwirklicht werden soll. Für Gymnastiklehrer/innen gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, die eine Unternehmensgründung erst nach einer bestimmten Anzahl von nachweisbaren Berufsjahren ermöglichen, dennoch wären fachpraktische Berufserfahrungen und die dadurch gewonnene Erkenntnis über individuelle Kompetenzen, Interessen- und Arbeitsschwerpunkte eine wertvolle Starthilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mit Sicherheit mangelt es den jungen Kolleginnen und Kollegen auch nicht an Ideen für die Gestaltung eines attraktiven Programmangebotes. Schließlich sind sie nach dreijähriger Vollzeitausbildung bestens gerüstet und hoch motiviert, die erlernte Vielfalt gymnastischer Methoden beruflich anzuwenden. Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit beginnt jedoch mit vielen Fragen und Herausforderungen, die erst einmal mit der eigentlichen praktischen Berufsausübung wenig zu tun haben. Was also ist zu tun?
Guter Rat muss nicht teuer sein Steht der Entschluss fest, "seine Geschäftsidee" zu verwirklichen, dann ist gründliche Information zunächst der wichtigste Startschritt in die Planungs- und Vorbereitungsphase. Dabei sollte der eigene Berufsverband die erste Anlaufstelle sein. Als fachkundige1 Standesorganisation bietet der Berufsverband seinen Mitgliedern2 einen kostenlosen Informations- und Beratungsservice, der auf die spezifischen Qualifikationen, Zulassungen und Tätigkeitsfelder von staatlich geprüften Gymnastiklehrer/innen abgestimmt ist und auf die individuelle Planung der Unternehmensgründung eingehen kann. Mitglieder können von ihrem Verband Rat und Hilfestellungen erwarten bei
Darüber hinaus kann der Berufsverband je nach Bedarf und Fragestellung weitere Informationsquellen wie Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsministerien, Banken, Steuerberater und/oder Unternehmensberater empfehlen. Eine intensive Auseinandersetzung mit den eingeholten Informationen ist sehr wichtig. Es ist daher ratsam, die daraus nett entstehenden Fragen zu notieren und entsprechenden Themen zuzuordnen, um gezielt nach weiteren Informationen suchen zu können. Das Anlegen von Checklisten kann hierbei sehr hilfreich sein. Noch vor Beginn der Konzepterstellung und Planungsphase sollte man sich einen sehr wichtigen Fragekomplex selbst beantworten:
Werden diese Fragen positiv beantwortet, sind gute persönliche Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung und -führung gegeben. Eine alte Weisheit unter Selbständigen lautet: Unternehmer/in ist man 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr! Selbständig sein bedeutet auch selbst verantwortlich sein in allen Belangen des Berufslebens - für die eigene Altersvorsorge, den Kranken- und Unfallschutz, Steuerabgaben, Existenzsicherung, Fort- und Weiterbildungen ...
Von der Idee zur Konzeptentwicklung Es ist äußerst schwierig, mit wenig Berufserfahrung Ideen in ein praktisch anwendbares Konzept umzusetzen. Für frisch examinierte Gymnastiklehrer/innen ist daher eine ein- bis zweijährige Übergangszeit mit Minijobs oder als freier Mitarbeiter/in auf Honorarbasis in Fitness-Studios, Betrieben, Bildungseinrichtungen oder Wellness-Hotels sehr ratsam. Hier kann man im Umgang mit Kursteilnehmern und Kunden herausfinden, oh für die eigene Geschäftsidee Bedarf vorhanden ist, und man kann ausprobieren, wie man Ideen in für den Kunden erfolgreiche Dienstleistungen umsetzen kann. Zudem lernt man verschiedene Kundenkreise kennen - ein sehr wichtiger Aspekt für die Angebotsgestaltung zielgruppenorientierter Dienstleistungen. Grundsätzlich können Gymnastiklehrer/innen alle drei Kompetenzbereiche der Gymnastik, nämlich "Gesundheit, Prävention und Rehabilitation", "Fitness und Wellness" sowie "Bildung und Kultur", in ihr Gründungskonzept einbeziehen. Die umfassende berufliche Qualifikation lässt dies zu. Junge Kolleginnen und Kollegen mit noch wenig Berufserfahrung sollten sich zunächst nur auf einen ihren persönlichen Fachinteressen entsprechenden Kompetenzbereich konzentrieren und dazu Ideen sammeln, sie reifen lassen, um sie dann Schritt für Schritt zu einem Konzept entwickeln zu können, dessen Produkt immer eine "Dienstleistung" sein wird (Kopelsky 9/2004, S 17). Eine gute Konzeptentwicklung braucht ihre Zeit. Sind die Ideen ausgereift und zu Dienstleistungsangeboten formuliert, will auch die unternehmerische Seite des Konzeptes wohl durchdacht sein. Es stellt sich die ganz einfache Frage: "Wie bringe ich meine Dienstleistungen an den Verbraucher bzw. Kunden?' Mehrere Varianten sind möglich. Variante A: Das Unternehmen in eigenen Räumen bedeutet, die Kunden kommen in ein dem Markt, Standort und der Geschäftsidee entsprechend eingerichtetes Haus, das zum Beispiel als Praxis, Schule oder Studio bezeichnet wird. Ein den Dienstleistungen gerecht werdendes räumliches Ambiente trägt zum Wohlfühlen des Kunden bei und fördert die Kundenbindung. Eigene Räumlichkeiten stehen jederzeit zur Verfügung, so dass der Stundenplan für Kurse und Einzelarbeit nach Belieben gestaltet werden kann. Für Existenzgründer/innen bedeuten eigene Räumlichkeiten aber auch hohe Betriebskosten. Gerade in der Gründungsphase bedarf es neben der monatlichen Miete schon einer größeren Investition für Umbau, Einrichtung, Unterrichts- und Übungsmaterial und nicht zu vergessen die Reinigung und Instandhaltung der Räume. Hinzu kommen Werbekosten für die Kundengewinnung. Variante B: Das Unternehmen kommt zum Kunden oder Auftraggeber. Diese Variante praktizieren viele selbständige Gymnastiklehrer/innen (Müller, 10/2005, S. 19). Das heißt, Turn- und Sportvereine, Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Fitness-Studios, Krankenkassen und Betriebe bieten Bewegungs-, Entspannungs-, Fitness- und Wellnessmaßnahmen an und beauftragen für die Kursleitung freiberufliche Fachkräfte. Die Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien werden dabei vom Auftraggeber gestellt. Die erbrachte Unterrichtsleistung wird dein Auftraggeber in Rechnung gestellt; für die Steuer- und Sozialabgaben ist der Auftragnehmer als selbständig Tätiger selbst verantwortlich. Der Vorteil dieser Variante liegt in der Ersparnis von Betriebskosten für Räumlichkeiten und Kundenwerbung. Dass in den meisten Fällen die Auftraggeber das Anmelde- und Zahlungsverfahren für die Kursangebote selbst organisieren, ist ein weiterer Vorteil. Darüber hinaus ergeben sich Gelegenheiten, potentielle Kunden kennen zu lernen, die sich für die individuellen Dienste des Personal Training interessieren. Der Nachteil ist die Zeiteinteilung. Unterrichts- und Urlaubszeiten müssen mit den einzelnen Auftraggebern abgestimmt und gut koordiniert werden. Bei mehreren Aufträgen am Tag an wechselnden Unterrichtsorten entstehen Wegezeiten, die je nach regionaler Verkehrslage einen Dienstwagen erforderlich machen. Wegezeiten und Unterhaltungskosten für das Auto sind in der Zeit- und Honorarplanung zu berücksichtigen. Für junge Existenzgründer/innen überwiegen die Vorteile aus diesem Unternehmensbeispiel. Variante B ist daher als Erfolg versprechender Einstieg in die Selbständigkeit empfehlenswert. Variante C: Ein guter Zeitplan ermöglicht auch die Kombination der Varianten A und B, die sich ebenfalls für den Einstieg in die Selbständigkeit eignet (Becker; 4/2004, S. 15). Der Bedarf an Startkapital ist zwar etwas höher als bei Variante B, aber lange nicht so hoch wie bei Variante A. Um einen Teil der Kursarbeit in eigener Regie durchführen zu können, empfiehlt sich das stundenweise Anmieten von geeigneten Räumlichkeiten, auch bei nur einer Kursstunde in der Woche! Der Anfang wäre damit gemacht, und bei guter Leistung füllt Mund-zu-Mund-Propaganda einen zweiten und irgendwann einen dritten, vierten Kurs ... Die stundenweise Nutzung von Räumen ist von den Mietvereinbarungen her unverbindlicher und von den Kosten her günstiger und überschaubarer als Vollzeitmietung. Es bleibt genügend Zeit, um die Möglichkeiten aus Variante B zum Sammeln von Berufserfahrungen zu nutzen, und zum Auf- und Ausbau der selbständigen Berufsübung (Becker 4/2005, S. 182).
Die betriebswirtschaftliche Planung Steht das Konzept, ist die Marktanalyse ausgewertet, die Konkurrenz überprüft und der Standort bestimmt, folgt die Finanzierung auf den Plan. Der Faktor Geld spielt bei ,jeder Art von Unternehmungsgründung und -führung eine zentrale Rolle. Daher ist - bevor es weitergeht - die Rentabilitätsvorschau von entscheidender Bedeutung. Hierbei müssen zwei Fragen geklärt werden:
Um diese Fragen beantworten zu können, sollte je eine Übersichtsliste4 für private Ausgaben und für betriebliche zu erwartende Einnahmen und Ausgaben angelegt werden. Die Liste Ihr private Ausgaben zählt alles auf, was zum Leben gebraucht wird - also vom Auto über Einkommensteuer, Lebensmittel und Miete bis zu Versicherungen und Zinskosten. Die Liste für die Betriebseinnahmen und -ausgaben zählt die zu erwartenden Einnahmen durch Kurse, Personal Training und Beratungsdienste sowie alle Aufwendungen für den Betrieb, die so genannten Betriebskosten. auf - also Anschaffungen von Übungs- und Unterrichtsmaterial, Bürobedarf, Fachliteratur, GEMA-Gebühren, Internet, Umsatzsteuer, Telefon, Werbung, Versicherungen, Zinskosten ... Die Berechnung der Rentabilität, die im Fall einer Kreditaufnahme bei einem Geldinstitut vorgelegt werden muss, lohnt sich und erleichtert die Planung für den Kapitalbedarf. Wenn dein Ziel groß ist und deine Mittel klein sind, handle trotzdem. Schließlich sollte auch ein Liquiditätsplan erstellt werden, der anfangs monatlich und später vierteljährlich als Kontrollinstrument dient und eine Übersicht über die fälligen Zahlungsverpflichtungen der Betriebskosten gibt. In allen Fragen zur Kostenplanung, insbesondere bei der Ermittlung der markt- und standortgerechten Preisgestaltung von Kursgebühren und Honorarsätzen, hilft der Berufsverband mit Erfahrungswerten aus der eigenen Branche.
Steuern und Versicherungen Selbständige Gymnastiklehrer/innen sind bei entsprechendem Nachweis der Berufsqualifikation Freiberufler/innen. Das heißt, sie brauchen kein Gewerbe anzumelden und keine Gewerbesteuer zu zahlen, solange die Einkünfte ausschließlich aus der selbständigen Unterrichtstätigkeit erzielt werden. Alle in Deutschland ansässigen Unternehmer/innen unterliegen der Umsatzsteuer. Nur wenige bestimmte Tätigkeiten wie zum Beispiel die eines Arztes oder eines Physiotherapeuten sind umsatzsteuerbefreit. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes wird auch bei selbständigen Gymnastiklehrer/innen keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Bruttoeinkünfte aus dem vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen (Odenthal, 2005, S. 12). Da auch Versicherungen Geld kosten, ist hier abzuwägen, welche Versicherungen sinnvoll, welche verzichtbar und welche verpflichtend sind. Gesetzlich verpflichtend ist die Sozialversicherung! Das heißt, selbständig tätige Gymnastiklehrer/innen unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht! Eine Unfallversicherung schreiben die Berufsgenossenschaften in einigen Bundesländern vor. Die Krankenversicherung ist dagegen für Selbständige freiwillig, dennoch sollte auf keinen Fall darauf verzichtet werden. Freiwillig, aber enorm wichtig ist eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Versicherungsleistungen alle spezifischen Tätigkeiten von Gymnastiklehrer/innen abdecken. Lebensversicherungen, private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtschutzversicherungen rangieren bei der Existenzgründung aus finanzieller Sicht erst an zweiter Stelle. Wie in allen anderen Belangen der Unternehmensplanung sind Information und Tarifvergleich der erste Schritt vor einem Versicherungsabschluss. Der Berufsverband kann seinen Mitgliedern vergünstigte Tarife durch Gruppenversicherungsverträge vermitteln.
Werbung: Alles was Recht ist In der Werbung ist nicht alles erlaubt, was also muss beachtet werden? Bei kleinem Budget für Werbung spart die eigene Herstellung von Werbeträgern Betriebskosten ein. Es gibt heute gute Computerprogramme und Papiermaterial, mit denen schicke, informative Briefpapiere, Visitenkarten, Programmflyer und Plakate für die erste Werbekampagne selbst gedruckt werden können. Der Werbeträger soll dem Kunden mitteilen, dass die angebotene Leistung seiner Persönlichkeit, seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden dienlich ist. Die Aussagekraft der Werbeinformationen muss klar und seriös sein und bei der Wahrheit bleiben. Auf alle Werbeträger gehört die Angabe der offiziellen Berufsbezeichnung des Anbieters, die ihm durch den staatlichen Abschluss seiner Berufsausbildung zu führen erlaubt ist (Kopelsky, 5/2004, S. 15). Die wichtigsten Zusatzqualifikationen oder -zertifizierungen. wie zum Bespiel "Rückenschullehrer/in". sollten ebenfalls mit der offiziell erlaubten Bezeichnung angegeben werden. Alle Dienstleistungen, für die Werbung gemacht wird, müssen der Zulassung durch die beruflichen Qualifikationen des Anbieters entsprechen. Das gilt besonders bei Dienstleistungen, die die Gesundheitsförderung betreffen. Massage-, Bewegungs- und Entspannungsangebote dürfen auf keinen Fall Heilbehandlungen suggerieren (Kopelsky, 10/2004, S. 12). Um nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verstoßen, müssen Begriffe vermieden werden, die sich an Heilbehandlungen, Heilmittel, Heilung anlehnen. Irreführende Werbeinformationen können strafrechtliche Verfahren zur Folge haben (Froese, 2005, S. 15). Werbeanzeigen in der Tagespresse sind sehr teuer, gehen auf den Anzeigenseiten häufig unter und erzielen daher kaum den gewünschten Werbeeffekt. Für die Eröffnung des Unternehmens bieten sich eher Schnupper- oder Probestunden oder ein "Tag der offenen Tür" an. Dazu werden je nach Standort des Unternehmens durch Plakataushang und persönliche Anschreiben Bekannte, Freunde, potentielle Kunden, Kommunalpolitiker und nicht zuletzt die Lokalpresse eingeladen. Bei einem überzeugenden Eröffnungsprogramm wird die Lokalpresse einen redaktionellen Beitrag über das neu gegründete Unternehmen und seine Dienstleistungen veröffentlichen. Diese Art von Werbung ist preiswerter und wirksamer. Bei der Gestaltung von Werbeträgern ist es für die seriöse Darstellung von Leistungsangeboten von Vorteil, die Mitgliedschaft im Berufsverband anzugeben. Der Deutsche Gymnastikbund erlaubt als berufsständische Organisation seinen Mitgliedern sogar die Nutzung seines Logos.
Schlussfolgerung Die Chancen für eine erfolgreiche Existenzgründung, bestehen auch für junge Gymnastiklehrer/innen. Wenn allen Entscheidungen für die Unternehmensgründung gründliche Information, Planung und Vorbereitung vorangehen, können Probleme und Risiken minimiert werden. Wichtig ist, nichts zu überstürzen, sondern mit Zeit und Bedacht sich auf den Weg in die Selbständigkeit zu machen. Ein guter "Business-Plan" schafft eine klare Übersicht über die praktische Organisation einer Unternehmensgründung, dient als Kontrollinstrument aller Arbeitsschritte, gibt Signale für notwendige Änderungen, regt zu neuen Ideen an, macht die Geschäftsidee transparent und hilft bei Entscheidungen, Abwägungen und Argumentationen. Junge Existenzgründer/innen sollten jede Hilfe und Unterstützung, auch öffentliche Fördermittel für Jungunternehmer/innen, die sie für die Verwirklichung ihrer Ziele bekommen können, in Anspruch nehmen. Zur Vorbereitung auf den erfolgreichen Weg in die Selbständigkeit bietet der DGymB Workshops5 für Schüler/innen der Berufsfachschulen für Gymnastik an.
Literatur Becker, Ulrike: motion and more - das Gesundheitsmanagement der etwas anderen Art, DGymBInfo in "turnen und sport", Heft 4/2004, Pohl-Verlag Celle. Dies.: Man nehme ein bisschen Wirbelsäulengymnastik, ein bisschen Rückenschule ..., in Die Säule - Organ des Forum Gesunder Rücken - besser leben e. V. (Hrsg.), Heft 4/2005. Froese, Peter: Gymnastik und physikalische Behandlung als Bewegungstherapie - Gymnastiklehrender als Bewegungstherapeut? in "Gymnastik - Zeitschrift für ganzheitliche Körper-und Bewegungsarbeit", Jubiläumsausgabe, Pohl-Verlag Celle 2005. Kopelsky, Cornelia M.: Die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin", DGymBInfo in "turnen und sport", Heft 5/2004, Pohl-Verlag Celle. Dies.: "bewegungsart" - die Kunst, Gymnastik individuell, kreativ und gesundheitsfördernd zu unterrichten, DGymBlnfo in "turnen und sport", Heft 9/2004, Pohl-Verlag Celle. Dies.: Therapeutisches Wirken durch pädagogisches Handeln - Keine Angst vor Kompetenzüberschreitung, DGymBInfo in "turnen und sport", Heft 10/2004, Pohl-Verlag Celle. Müller, Gundula: Erfahrungswege von der gymnastischen Arbeit im Angestelltenverhältnis zur Tätigkeit im freien Beruf, DGymBInfo in "turnen und sport", Heft 10/2005, Pohl-Verlag Celle. Odenthal, Reiner: Müssen selbständig tätige Gymnastiklehrer/innen ein Gewerbe anmelden? - Unter welchen Voraussetzungen entsteht Gewerbe- und/oder Umsatzsteuerpflicht? in "Gymnastik - Zeitschrift für ganzheitliche Körper- und Bewegungsarbeit", Jubiläumsausgabe, Pohl-Verlag, Celle 2005. 1 Der Deutsche Gymnastikbund e. V. ist als Berufsverband eine von der Agentur für Arbeit anerkannte fachkundige Stelle zur Beurteilung der Tragfähigkeit von Existenzgründungskonzepten. 2 Schüler/innen der Berufsfachschulen für Gymnastik und Sport können den Beratungsservice ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie als Einzelmitglied im Deutschen Gymnastikbund e. V. organisiert sind. Für Schülereinzelmitglieder gelten ermäßigte Mitgliedsbeiträge. 3 In der Regel dauert die Existenzgründunsphase zwei bis drei Jahre. Für diese Zeitspanne können gegebenenfalls auch öffentliche Fördermittel oder Kredite gewährt werden. Die Rückzahlung von Krediten beginnt im dritten Geschäftsjahr. 4 Banken geben Informationsbroschüren zur Existenzgründung heraus. die Übersichts- und Berechnungsmuster enthalten. 5 Das Schüler-Workshop-Projekt startete am 16. Januar 2006, an der Glaser-Schule in Frankfurt am Main.
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